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Personen steigen aus dem Revierflitzer der STOAG

AGB

Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH, Max-Eyth-Str. 62, 46149 Oberhausen, eingetragen im Handelsregister Duisburg, HRB 25506 gelten für die Nutzung der von der STOAG angebotenen Personenbeförderungsleistung „Revierflitzer®“ und ergänzen die tariflichen Regelungen des VRR-Tarifs.


§ 1 Vertragspartner

Vertragspartner des Nutzers ist die STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH (nachfolgend „STOAG“ genannt), Max-Eyth-Str. 62, 46149 Oberhausen


§ 2 Vertragsgegenstand

Revierflitzer® ist ein Beförderungsangebot der STOAG, die hierzu mit ihrem Partner, der ViaVan GmbH (nachfolgend „ViaVan“ genannt), kooperiert. Das Angebot erlaubt registrierten Kunden, über die Revierflitzer®-App (nachfolgend App genannt) Fahrtwünsche einzugeben und konkrete Fahrtangebote verbindlich zu buchen. Fahrten finden in Vans/PKW statt und werden potenziell mit anderen Fahrgästen geteilt. Sie beginnen und enden stets an virtuellen Haltepunkten.

Voraussetzung hierfür sind die Registrierung der Nutzer und Nutzerinnen (nachfolgend Nutzer genannt) gem. § 4, die Verfügbarkeit der App und der Fahrzeuge. Der Revierflitzer® ermöglicht den Erwerb einer Fahrtberechtigung mittels Smartphone. Die Leistung kann nur über die App bestellt werden. Die App wird für die Betriebssysteme iOS und Android bereitgestellt und kann im Apple App Store und im Google Play Store unentgeltlich heruntergeladen werden. Die Kosten für das Herunterladen, die Installation und die Konfiguration trägt der Nutzer.

Die Fahrtberechtigung gilt nur in Fahrzeugen des Revierflitzer®.

Weitere Informationen können Sie den häufig gestellten Fragen (FAQ) unter FAQ entnehmen.


§ 3 Teilnahmeberechtigung

Alle Personen über 14 Jahre sind berechtigt, sich für den Revierflitzer® zu registrieren und die App zu nutzen, um Fahrten zu buchen. Minderjährige oder sonst in der Geschäftsfähigkeit eingeschränkte Personen bedürfen zur Registrierung für den On-Demand-Verkehr STOAG, zur Nutzung der App und zur Buchung von Fahrten der Einwilligung der gesetzlichen Vertreter.

Das Fahrpersonal des Revierflitzer® hat das Recht, Altersnachweise von Fahrgästen oder potenziellen Fahrgästen anzufordern. Das Fahrpersonal ist berechtigt, die Fahrt zu verweigern, wenn weder Altersnachweis noch Einwilligung der gesetzlichen Vertreter erbracht werden kann. Ein Ausschluss sich oder andere gefährdende oder belästigende Personen wie z.B. stark alkoholisierter oder offensichtlich unter Drogen stehende Fahrgäste ist möglich.

Die Nutzung des Angebots erfordert eine in Deutschland gültige Kreditkarte oder ein Paypal Konto. Alternativ können in ausgewählten KundenCentern der STOAG Gutscheine erworben werden.


§ 4 Registrierung / Konto des Nutzers

Um ein On-Demand-Verkehr STOAG-Konto eröffnen zu können, müssen Nutzer die App im App-Store herunterladen und sich registrieren. Die Registrierung erfordert die Hinterlegung folgender personenbezogener Daten:

Benutzername (Vor- und Zuname; es ist der echte Name zu wählen, kein Pseudonym)
Passwort,
Mobiltelefonnummer,
gültige E-Mail-Adresse,
Kreditkarte oder Paypalkonto,
gewünschtes Zahlverfahren.
 

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die Regelungen im Datenschutzhinweis vom Revierflitzer®.

Die Registrierung erfolgt durch Absenden des elektronischen Formulars mittels App. Die Registrierung kann nur abgeschlossen werden, wenn der Nutzer sich mit den AGB und der Datenschutzerklärung einverstanden erklärt. Durch den Abschluss der Registrierung erklärt sich der Nutzer mit den AGB und dem Datenschutzhinweis einverstanden.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und Daten sowie daraus folgender Aktivitäten sind die Nutzer verantwortlich. Um die App zu nutzen, müssen Nutzer sich einloggen, indem der Benutzername und das Passwort eingegeben werden.
 

Das Revierflitzer®-Konto wird individuell für jeden Nutzer erstellt. Der Nutzer darf diese Kontoinformationen nicht mit Dritten teilen oder Dritten Zugang zum Konto gewähren. Der Schutz des Benutzernamens und des Passworts sind für jedes genutzte mobile Endgerät sicherzustellen. Nutzer haften für die Verluste, die der STOAG aufgrund einer unberechtigten Nutzung ihres Kontos entstehen.
 

Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, die STOAG unverzüglich über die Verletzung von Anmeldeinformationen zu informieren. Wenn Nutzer einen Grund zu der Annahme haben, dass ihre Kontoinformationen nicht sicher sind oder von einem Dritten auf ihr Konto zugegriffen wurde, ist die STOAG unverzüglich über die Hotline 0208/835-5050 oder per E-Mail an revierflitzer(at)stoag.de zu informieren.


§ 5 Bestellung und Inanspruchnahme des Revierflitzer®

Die Bestellung der Leistung erfolgt über das Nutzerkonto. Die App ermöglicht Nutzern, eine Fahrt (die „Fahrt“) anzufragen und zu buchen. Der gewünschte Abhol- und Zielort sind in der Suchmaske einzugeben. Alternativ kann die Eingabe über Ortung des Standorts erfolgen. Die Ortungsdienste sind in dem Fall vom Nutzer freizuschalten. Für die Standortermittlung gelten die Regelungen des Datenschutzhinweises vom On-Demand-Verkehr STOAG.
 

Eine Buchungsbestätigung in der App zeigt dem Nutzer das Kennzeichen des Fahrzeugs sowie weitere Informationen wie Abfahrtszeit, Zustiegspunkt und den Fahrtpreis an. Dem Fahrpersonal werden anschließend folgende Informationen zum Nutzer übermittelt: Name, Abholort, Zielort, Anzahl der zu befördernden Personen und ggf. Hinweis zu bestehenden Mobilitätseinschränkungen, z. B. Rollstuhl.
 

Bei der Buchung muss der Nutzer verbindlich die Anzahl der zu befördernden Personen angeben. Wird diese Personenzahl bei Abholung überschritten, ist das Fahrpersonal berechtigt, überzählige Personen von der Fahrt auszuschließen.
 

Durch die Bestätigung der Schaltfläche „Buchen“ kommt ein kostenpflichtiger Beförderungsvertrag (nachfolgend „Vertrag“ genannt) zwischen der STOAG und dem Nutzer zustande.

Der Nutzer muss die Fahrt persönlich antreten, die Buchung ist nicht an Dritte übertragbar. Nach der Buchung ist eine Änderung des Fahrtziels nicht mehr möglich. Ein vorzeitiges Aussteigen auf Wunsch des Nutzers ist in Ausnahmefällen möglich. Über einen geeigneten Ausstiegspunkt entscheidet das Fahrpersonal. Eine Erstattung des Fahrpreises für die nicht zurückgelegte Strecke erfolgt nicht.
 

Die in der App angegebene Abholzeit und die Fahrtzeit sind Schätzungen auf Basis der jeweils aktuellen Verkehrslage zum Zeitpunkt der Buchung und können von den tatsächlichen Zeiten abweichen.
 

Die Stornierung einer Buchung über die App innerhalb von 60 Sekunden ist kostenfrei. Bei späteren Stornierungen ist eine Stornierungsgebühr in Höhe von 2 € zu entrichten. Wiederholte Stornierungen können zur Aussetzung und Löschung des Nutzer-Kontos führen. Dies geschieht in alleinigem Ermessen der STOAG.
 

Wird eine von der App systemseitig vorgenommene Buchung storniert, entstehen dem Nutzer keine Kosten.

Sind Nutzer nicht rechtzeitig am benannten Zustiegsort, ist eine Nichterscheingebühr („No-Show“-Entgelt) in Höhe von 3 € fällig, sofern der Nutzer nicht innerhalb von 90 Sekunden nach dem Eintreffen des Revierflitzer® am Fahrzeug eintrifft. Es besteht keine Wartepflicht vom On-Demand-Verkehr STOAG. Wiederholte „No-Show“-Vorfälle können zur Aussetzung des Nutzer-Kontos führen.
 

Trifft das Revierflitzer®-Fahrzeug nach Bestellung nicht pünktlich ein, wird der Kunde hierüber mittels der App informiert. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, die Fahrt kostenlos sofort nach Erhalt der Information zur Verspätung zu stornieren. Wird die gebuchte Fahrt nicht storniert, bezahlt der Kunde den normalen Preis. Wird ein Kunde durch Verschulden des Revierflitzer® nicht abgeholt, wird die Fahrt nicht berechnet. Die Abbuchungen erfolgen immer erst nach einer abgeschlossenen Fahrt. Ein Schadensersatz bei Nichterscheinen oder Verspätung des Fahrzeugs wird ausgeschlossen.


§ 6 Widerruf der Bestellung / Vertragskündigung

Die Bestellung der Leistung kann vom Nutzer jederzeit unter den Voraussetzungen von § 5 Abs. 7 ohne Angabe von Gründen über die App widerrufen werden.

Die STOAG kann den Vertrag jederzeit bis zur Abholung des Nutzers kündigen, wenn ein wichtiger Kündigungsgrund vorliegt. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn sich das bestellte Fahrzeug im Stau befindet oder einen Unfall hatte, es sei denn, dies würde nur zu einer unwesentlichen Verspätung führen. Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt insbesondere auch vor, wenn der Nutzer für den Fahrer nicht auffindbar ist. Die Kündigung wird dem Nutzer in der App angezeigt. Die Pflicht zur Zahlung der Nichterscheingebühr („No-Show“-Entgelt) bleibt hiervon unberührt.
 

Ein Schadensersatz bei Nichterscheinen oder Verspätung des Fahrzeugs wird ebenso ausgeschlossen wie im Falle höherer Gewalt.


§ 7 Beförderungsbestimmungen

Die nachfolgend aufgeführten Beförderungsbestimmungen beinhalten sowohl die Verpflichtungen der STOAG als auch der Nutzer.

Zusätzlich zu diesen AGB gelten die jeweils aktuellen Beförderungsbestimmungen des VRR-Tarifs. Die AGB zum Revierflitzer® gelten vorrangig. Die Beförderungsbestimmungen des VRR finden Sie unter https://www.vrr.de/de/service/downloads/.


a) Verhalten
Nutzer haben sich während der Beförderung so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebs und die Rücksicht auf andere Personen gebieten. Andernfalls kann die Fahrt verweigert oder der Nutzer zum Verlassen des Fahrzeugs aufgefordert werden. In diesem Fall werden die Fahrtkosten nicht erstattet. Den Anweisungen des Fahrpersonals ist Folge zu leisten.

Untersagt sind insbesondere:

  •     Rauchen von Tabakerzeugnissen und E-Zigaretten Mitführen von Flüssigkeiten,
        es sei denn in korrekten und versiegelten Behältern, die jederzeit stabil verstaut und/oder vom Nutzer  festgehalten werden können
  •     Verteilen von Druckerzeugnissen und Angeboten zum Verkauf von Waren ohne Erlaubnis der STOAG
  •     Sammeln und Betteln
  •     Missbrauch oder Beschädigung von Geräten oder Beschlägen am Fahrzeug
  •     Tragen oder Verwenden von Rollerblades, Skates oder ähnlich ungeeigneten Fußbekleidungen
  •     Essen und Trinken im Fahrzeug
  •     Nutzer wenden sich bitte umgehend an das Fahrpersonal, wenn:
  •     sie während der Fahrt Verletzungen erleiden oder wenn sie sich während der Fahrt unwohl fühlen – in Notfällen organisiert das Fahrpersonal medizinische Hilfe.
  •     sie verdächtige Gegenstände oder Verhaltensweisen beobachten.


Die STOAG behält sich vor, eine Reinigungspauschale in Höhe von  100 (einhundert) € zu berechnen, wenn ein Nutzer den Fahrzeug-Innenraum über normale Gebrauchsspuren hinausgehend verschmutzt. Dem Nutzer bleibt unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung nicht in der Höhe entstanden bzw. wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Das Recht zur Geltendmachung eines die Pauschale übersteigenden Schadens bleibt hiervon unberührt.


b) Mitnahme/Beförderung von Sachen
Es besteht kein Anspruch auf Mitnahme von Gepäckstücken. Wir bitten unsere Fahrgäste, persönliche Gegenstände auf ein Gepäckstück und auf eine vernünftige Größe zu beschränken. Sofern Platz vorhanden ist, liegt es im Ermessen des Fahrers, ob Gepäckstücke mitgenommen werden dürfen oder nicht. Vom Gepäck dürfen keine Gefahren für Fahrgäste oder Fahrpersonal ausgehen. Wie beim Londoner Taxi üblich gibt es keinen klassischen Kofferraum, der Beifahrerbereich ist für Gepäck vorgesehen. Zur Orientierung: Der Gepäckraum neben dem Fahrer hat eine Grundfläche von 90x90cm.


c) Mitnahme von Tieren
Begleithunde für blinde und sehschwache Menschen werden befördert. Haustiere sind zur Mitnahme gestattet, sofern sie in geeigneten Behältnissen transportiert werden. Über die Mitnahme von Haustieren entscheidet im Einzelfall das Fahrpersonal. Die Aufsicht über das mitgenommene Tier obliegt dem Nutzer. Er haftet für alle Schäden, die durch das Tier bei dessen Beförderung verursacht werden.


§ 8 Fundsachen

Fundsachen sind dem Fahrpersonal auszuhändigen.

Nutzer, die etwas verloren haben, können sich zunächst per App an den Revierflitzer® wenden. Fundsachen werden im STOAG Fundbüro aufbewahrt, KundenCenter Neue Mitte, Platz der Guten Hoffnung, 46047 Oberhausen. Im Übrigen gelten § 13, Teil A des VRR-Tarifs bzw. die gesetzlichen Bestimmungen (§§ 978 BGB ff.).


§ 9 Verfügbarkeit der App

Der Nutzer hat keinen Anspruch auf eine jederzeitige Verfügbarkeit der Revierflitzer®-App. Die STOAG ist bemüht, etwaige Störungen schnellstmöglich zu beheben.

Die STOAG behält sich vor, die App jederzeit aus wichtigem Grund vorübergehend oder endgültig einzustellen, z. B. aus Wartungs-, Sicherheits- und Kapazitätsgründen. Zu diesem Zeitpunkt bereits bestehende Beförderungsverträge bleiben davon unberührt.


§ 10 Verfügbarkeit der Fahrzeuge

Die Leistung des On-Demand-Verkehrs STOAG wird nur zu festgelegten Zeiten im definierten Bediengebiet angeboten. Das aktuelle Bediengebiet ist in der App hinterlegt. Der Einsatz der Fahrzeuge obliegt der STOAG.


§ 11 Vergütung/Beförderungsentgelt

Die Nutzung des On-Demand-Verkehrs STOAG erfolgt auf Basis des On-Demand-Tarifs des VRR. Die STOAG kann nach eigenem Ermessen im Rahmen von Aktionen Rabatte auf die Fahrpreise gewähren. Der Preis für die Fahrt wird dem Nutzer auf der App vor der abschließenden Buchung der Fahrt angezeigt.


§ 12 Zahlungen und Abrechnung

Die Rechnungsstellung erfolgt im Namen der STOAG. Die Abrechnung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Braintree. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/braintree.

Die STOAG behält sich vor, dass zukünftig Kunden in den KundenCenternren der STOAG Guthaben-Gutscheine für den Revierflitzer® erwerben können. Die Gutscheine sind über Eingabe des Gutscheincodes im Nutzerkonto zu aktivieren. Es erfolgt kein Umtausch erworbener Gutscheine. Restguthaben werden nicht ausgezahlt.

Gutscheine im Zusammenhang mit Promotionaktionen können über Eingabe des Gutscheincodes im Nutzerkonto aktiviert werden.


§ 13 Pflichten des Nutzers in Bezug auf die App

Der Nutzer darf die App ausschließlich gemäß dem Zweck des Beförderungsvertrags und in der Art und Weise nutzen, sodass keine Beeinträchtigungen oder Schäden an der App auftreten. Der Nutzer wird weder selbst noch durch Dritte Sicherheitsvorkehrungen der App umgehen oder verändern.


§ 14 Nutzungsrechte an der App / Urheberrechte

Die App ist urheberrechtlich geschützt.
 

Es besteht kein Nutzungsrecht für Nutzer an der App oder Teilen davon, insbesondere nicht an allen damit zusammenhängenden geistigen Eigentumsrechten, den Logos, Warenzeichen und Marken von STOAG, Revierflitzer® und ViaVan, es sei denn, in diesen AGB ist hierzu etwas Anderes geregelt.
 

Nutzer erhalten ein nicht-ausschließliches, zeitlich auf die Dauer der Installation beschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizensierbares Recht zur Nutzung der Revierflitzer®-App entsprechend dieser AGB. Diese vertragliche Nutzung ist beschränkt auf
 

  •     die Installation der App auf ein mobiles Endgerät im Besitz des Nutzers
  •     eine Vervielfältigung zum Laden, Anzeigen, Speichern, Nutzen der App
  •     das Anfertigen einer Sicherungskopie der App durch eine gemäß § 69 Abs. 2 UrhG hierzu berechtigte Person.
     

Bestimmte Materialien, die zum Download von oder über die App zur Verfügung gestellt werden, können zusätzlichen oder abweichenden Lizenzbedingungen unterliegen. Die App enthält Inhalte von Benutzern und STOAG-Lizenzgebern, insbesondere ViaVan. Soweit in diesen Bedingungen nicht vorgesehen, dürfen Nutzer Inhalte, die auf oder über die App zugänglich sind, nicht kopieren, ändern, übersetzen, veröffentlichen, übertragen, verbreiten, anzeigen oder verkaufen.

Der Name Revierflitzer® ist markenrechtlich geschützt.


§ 15 Ansprüche des Nutzers bei Sachmängeln der App

Es gelten folgende Regelungen bei Sachmängeln der App.
 

  •     Mängelansprüche bestehen nicht bei unerheblicher Abweichung von

         der vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit der App und unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit.

  •     Bei Updates, Upgrades, neuen Versionslieferungen sind etwaige Mängelansprüche auf die Neuerungen gegenüber den bisherigen Versionsstand beschränkt.
  •     Die STOAG kann die Art der Nacherfüllung selbst bestimmen. Als Nacherfüllung gilt auch eine zur Verfügung gestellte zumutbare Fehlerumgehung (workaround).
  •     Die STOAG kann verlangen, dass der Nutzer übersandte Programme oder Programmteile mit Korrekturen auf seinem mobilen Endgerät einspielt.
  •     Eine Vornahme von Korrekturen durch den Nutzer oder Dritte ist untersagt.


Der Nutzer hat Sachmängel unverzüglich schriftlich an revierflitzer(at)stoag.de mitzuteilen und konkret zu beschreiben. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben unberührt. Mängelansprüche entfallen bei Änderungen oder Erweiterungen, die der Nutzer selbst oder Dritte an der App vorgenommen haben, es sei denn, der Nutzer weist nach, dass diese Änderungen oder Erweiterung für den Mangel nicht ursächlich sind.
 

Die STOAG steht nicht ein für Mängel aus unsachgemäßem Betrieb oder Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel durch den Nutzer.


§ 16 Ansprüche des Nutzers bei Rechtmängeln der App

Die STOAG gewährleistet, dass die App bei Nutzung nach Maßgabe dieser AGB durch den Nutzer keine Rechte Dritter verletzt. Diese Gewährleistung setzt voraus, dass der Nutzer die STOAG von gegen ihn geltend gemachten Rechten Dritter unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzt und, sofern und soweit rechtlich möglich, der STOAG die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen überlässt. Der Nutzer wird die STOAG dabei kostenlos in zumutbarem Umfang unterstützen, insbesondere hierfür erforderliche Informationen überlassen.

Rechte in diesem Sinne sind nur solche, die dem Dritten in der Bundesrepublik Deutschland zustehen. Beeinträchtigt ein Recht eines Dritten die vertragsgemäße Nutzung der App durch den Nutzer, so kann die STOAG nach eigener Wahl entweder die App so verändern, dass das Recht des Dritten nicht mehr verletzt wird, oder dem Nutzer die benötigte Befugnis zur Nutzung der App verschaffen. Die Selbstvornahme durch den Nutzer oder durch Einbeziehung Dritter ist ausgeschlossen.

Ansprüche des Nutzers bestehen nicht, soweit die App durch den Nutzer oder Dritte geändert worden ist oder soweit die Rechtsverletzung infolge einer Kombination der App mit Leistungen oder Produkten Dritter entstanden ist, es sei denn der Nutzer weist nach, dass die Rechtsverletzung nicht durch die Änderungen bzw. Kombination verursacht worden ist.


§ 17 Haftung bei Verwendung der App

Die STOAG haftet gegenüber dem Kunden für grob fahrlässig oder vorsätzlich von der STOAG, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführte Schäden, die durch die Verwendung der App entstehen.

Die STOAG haftet ferner für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz. Nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet und auf deren Erfüllung der Nutzer in besonderem Maße vertrauen durfte, haftet die STOAG auch in Fällen einfacher Fahrlässigkeit. Diese Haftung ist auf den Ersatz der Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar waren.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen wirken auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter der STOAG und finden auch im Falle vorvertraglicher und deliktischer Haftung Anwendung.

Die STOAG haftet nicht dafür, dass die dem Nutzer übermittelten Informationen den Nutzer rechtzeitig erreichen.

Im Fall von Datenverlusten ist die Haftung von der STOAG auf den Ersatz der Kosten beschränkt, die für die Wiederherstellung der Daten aus elektronischen Sicherungsmedien entstehen. Die Verpflichtung des Nutzers zur regelmäßigen Datensicherung nach dem Stand der Technik bleibt unberührt.
 

Die STOAG übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten, die von Dritten bereitgestellt werden.
Hinweise:
 

  •     Die App ist ausschließlich für den häuslichen und privaten Gebrauch gedacht. Wenn Nutzer die App für kommerzielle-, geschäftliche- oder Wiederverkaufszwecke verwenden,

        haftet die STOAG nicht im Falle des Verlusts des Gewinns, Verlust des Geschäfts, Betriebsunterbrechung oder Verlusts der Geschäftsmöglichkeit.

  •     Die STOAG haftet nicht für die Handlungen der Nutzer, wenn sie die App verwenden.
  •     Die STOAG kann die App jederzeit ändern und haftet nicht dafür, wenn Nutzer dies beeinträchtigt.
  •     Die STOAG haftet nicht für die Qualität oder Genauigkeit der Inhalte, die Nutzer mit der App oder anderen Websites ansehen.
  •     Die STOAG kann jeden Aspekt der App jederzeit ändern, aussetzen oder beenden, einschließlich der Betriebsstunden oder der Verfügbarkeit der App oder einer Funktion, ohne    Ankündigung oder Haftung.

 

Für Verluste, Schäden, Kosten oder Verletzungen aus nicht durch die STOAG verschuldeten Gründen besteht keine Haftung.

Die App kann Links zu Webseiten und Anträgen von Drittanbietern enthalten, einschließlich der Möglichkeit, Waren und Dienstleistungen zu erwerben oder an Sonderwettbewerben, Gewinnspielen und anderen Promotion („Promotions“) der STOAG-Geschäftspartner, Wohltätigkeitsorganisationen, Sponsoren oder Dritter teilzunehmen („Partner von Drittanbietern“). Nutzer sind selbst verantwortlich dafür, ob sie darauf zugreifen oder diese nutzen möchten. Revierflitzer ist nicht verantwortlich und unterstützt keine Features, Inhalte, Werbung, Produkte oder andere Materialien auf anderen Websites oder Anwendungen und haftet nicht für diese oder für Sachverhalte, die sich aus deren Nutzung ergeben. Die STOAG haftet nicht für Inhalte, die von Dritten veröffentlicht werden. Die STOAG stimmt diesen weder zu, noch ist die STOAG verantwortlich für Inhalte von Drittanbietern in der App.

Hinsichtlich der Haftung der STOAG für Schäden, die nicht aus der Verwendung der Revierflitzer®-App entstehen, insbesondere Schäden im Zusammenhang mit der Beförderung, gelten die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Bestimmungen des VRR-Tarifs.


§ 18 Datenschutz

Die STOAG verpflichtet sich, den Datenschutz einzuhalten und verweist auf den Datenschutzhinweis zum REVIERFLITZER unter Datenschutzhinweis.

Revierflitzer® kommuniziert per E-Mail, SMS, Mitteilungen über die App auf das Mobilgerät des Nutzers und ggf. über Telefonanrufe.

Die Nutzer stimmen zu, über die genannten Kanäle von Revierflitzer® kontaktiert zu werden, die sie Revierflitzer® für kundendienstbezogene Zwecke zur Verfügung gestellt haben.

Wenn die Nutzer sich einverstanden erklärt haben, Informationen über weitere Dienstleistungen und Angebote der STOAG sowie ihrer Kooperationspartner zu erhalten, werden diese ebenfalls per E-Mail, SMS oder über App-Benachrichtigungen an das Mobilgerät des Nutzers gesandt.
 

Die Nutzer erklären sich damit einverstanden, dass Revierflitzer® mit ihnen elektronisch über Sicherheits-, Datenschutz- und Verwaltungsfragen im Zusammenhang mit ihrer Nutzung der App kommunizieren kann. Bei Sicherheitsproblemen informiert Revierflitzer® die Nutzer umgehend nach Kenntnis per Benachrichtigung in der App oder E-Mail.

Die Nutzer erhalten u. a. in folgenden Fällen eine Nachricht, wenn

  •     eine Fahrt gebucht wurde
  •     das Fahrzeug sich dem angekündigten Abholort nähert
  •     das Fahrzeug am vorgesehenen Abholort eingetroffen ist
  •     der Nutzer das Passwort über die App zurückgesetzt hat.

Durch die Anmeldung über die App erklären sich die Nutzer damit einverstanden, Nachrichten zu erhalten. Die gegebenenfalls durch den Empfang solcher Nachrichten entstehenden Kosten trägt der Nutzer; das gleiche gilt für Kosten, die dem Nutzer eventuell durch die Kommunikation mit Revierflitzer® entstehen.


§ 19 Änderung der AGB

Die STOAG hat das jederzeitige Recht, diese AGBs zu ändern. Änderungen werden rechtzeitig auf www.stoag.de bzw. in der App mitgeteilt. Die jeweils geltenden AGB gelten als vom Nutzer genehmigt, indem die App weiter genutzt wird. Hierauf wird der Nutzer in der Änderungsankündigung hingewiesen.

Widerspricht der Nutzer einer Änderung der Nutzungsbedingungen innerhalb der gesetzten Frist, gilt dies als Kündigung seines Kontos.


§ 20 Sonstige Bestimmungen

Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung in Textform (E-Mail, Fax, auch: Briefpost), soweit diese AGB nichts anderes vorsehen. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so sind diese durch zwischen den Parteien zu vereinbarende Bestimmungen des Inhalts zu ersetzen, der dem mit den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen am nächsten kommt. Gleiches gilt, falls die Vereinbarungen unbeabsichtigte Lücken aufweisen.

Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Nutzer können ihre Rechte oder Pflichten nur auf eine andere Person übertragen, wenn dies schriftlich oder in Textform vereinbart wird.

Die STOAG ist berechtigt, Verstöße gegen diese Bedingungen in vollem Umfang zu untersuchen und zu verfolgen. Die STOAG behält sich das Recht vor, Nutzer-Konten auszusetzen oder zu beenden und den Zugang zur App nach eigenem Ermessen zu verhindern, auch bei zukünftigen Registrierungsversuchen.

Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Beförderungsvertrag ergeben, ist der Sitz der STOAG.