Das SozialTicket
SozialTicket
Das SozialTicket gilt nur im jeweilig eingetragenen Tarifgebiet. Sofern Sie im gesamten VRR mobil sein möchten, empfehlen wir Ihnen den Wechsel in das DeutschlandTicket Sozial für mtl. 39,00 EUR. Ab dem 01.01.2024 beträgt der monatliche Preis für das SozialTicket 39,60 EUR. Mit dem Wechsel auf das DeutschlandTicket Sozial sind Sie somit nicht nur deutschlandweit mobil sondern sparen auch monatlich 0,60 €.
Eine Übersicht der verschiedenen Varianten für Anspruchsberechtigte finden Sie hier zum Download.
Broschüre für Anspruchsberechtigte
Mit dem SozialTicket sind Sie zum kleinen Preis in Oberhausen mobil. Sie erhalten dieses persönliche Monatsticket oder als Abonnement für Bus und Bahn, wenn Sie beispielsweise
- Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II)
- Empfänger von Sozialhilfe (SGB XII)
- Empfänger von Wohngeld
- Leistungsberechtigt nach SGB VIII
- Leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
- Leistungsberechtigt nach dem Bundesversorgungsgesetz
sind.
Ob auch Sie zu dem Kreis der Berechtigten gehören, erfahren Sie bei den zuständigen Behörden der Stadt Oberhausen. Dort erhalten Sie auch den erforderlichen Berechtigtenausweis.
Das SozialTicket kostet 45,10 € im Monat und 39,60 € im Abonnement. Es ist persönlich auf Sie ausgestellt und kann nicht auf andere Personen übertragen werden. Mit dem SozialTicket können Sie im jeweiligen Geltungsbereich rund um die Uhr alle Linienbusse, S-Bahnen, RB- und RE-Linien sowie Straßen- und U-Bahnen für Ihre täglichen Erledigungen nutzen. Das Ticket gilt in der Preisstufe A2 für Oberhausen.
Zusätzlich können Sie (in Ihrem Geltungsbereich) montags bis freitags ab 19 Uhr, ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. in den Bussen und Bahnen gemeinsam mit bis zu drei Kindern unter 15 Jahren unterwegs sein.
Das SozialTicket besteht aus
- einem Berechtigtenausweis und einer Kunststoffhülle, die Sie von Ihrem Jobcenter oder Sozialamt erhalten und
- einer Monatswertmarke zum Preis von 45,10 € in der Preisstufe A2, die Sie bei der STOAG erhalten.
- Berechtigtenausweis und Monatswertmarke sind nur in Verbindung mit Ihrem Personalausweis bzw. einem anderen amtlichen Lichtbildausweis bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln gültig.
Sie können das SozialTicket auch als sogenanntes eTicket in Form einer praktischen Chipkarte (nur bei positiver Bonität) erhalten, wenn Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen wollen. Hierzu legen Sie lediglich Ihren Berechtigtenausweis in einem unserer KundenCenter vor und füllen eine Einzugsermächtigung aus. Ihre Chipkarte wird Ihnen per Post zugesendet. Damit entfällt der monatliche Kauf Ihrer Wertmarke. Ihr Ticket gilt genauso lange wie auf dem Berechtigtenausweis angegeben. Der monatliche Betrag von 39,60 € wird von Ihrem Konto abgebucht. Bitte wenden Sie sich für die Beantragung an eines unserer KundenCenter.
Bei einer Prüfung reicht das Vorzeigen der Chipkarte und des Personalausweises bzw. anderen amtlichen Lichtbildausweis. Das Mitführen der Trägerkarte oder des Bescheids ist nicht notwendig.
Mit einem ZusatzTicket können Sie die Gültigkeit Ihres SozialTickets ausweiten: Sie können dann entweder über den eigentlichen Geltungsbereich Ihres Tickets hinaus fahren. Pro Fahrt und Person ist ein ZusatzTicket notwendig.
FlexSozial
Mit dem FlexSozial haben Sie die Möglichkeit, bequem per Smartphone und zu deutlich vergünstigten Preisen im gesamten VRR-Gebiet mobil zu sein. Gegen Zahlung eines monatlichen Grundbetrags können Sie beliebig viele um 50 Prozent vergünstigte EinzelTickets in allen Preisstufen erwerben. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier:
DeutschlandTicket Sozial
Das DeutschlandTicket Sozial gibt es ab dem 01. Dezember 2023! Alle weiteren Informationen dazu finden Sie hier: