Ab Freitag, 1. März dürfen aus Sicherheitsgründen keine E-Tretroller (sogenannte E-Scooter) mehr in Bussen und Bahnen der STOAG mitgenommen werden. Gemeinsam mit vielen anderen Verkehrsunternehmen folgt die STOAG damit einer aktuellen Empfehlung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV).
Vorsichtsmaßnahme zur Sicherheit der Fahrgäste
Mit dieser Entscheidung reagiert die STOAG auf aktuelle Erkenntnisse zum Brandschutz in den Fahrzeugen nach Vorfällen im Ausland. Die Wahrscheinlichkeit eines Akkubrandes bei E-Tretrollern ist aufgrund der derzeit sehr geringen Sicherheitsanforderungen und der exponierten Positionierung der Lithium-Ionen-Akkus erhöht. Besonders in geschlossenen Räumen wie Bussen oder Straßenbahnen können gefährliche Situationen entstehen, bei denen Fahrgäste und Mitarbeitende gesundheitliche Schäden durch Flammen, Explosionen und giftigen Brandrauch erleiden könnten. Die im Brandfall freigesetzten Gase sind bereits bei geringerer Konzentration toxisch.
Elektro-Rollstühle und Elektromobile sind weiterhin erlaubt
Von diesem Verbot nicht betroffen sind Elektro-Rollstühle und die für den ÖPNV zugelassenen Aufsitz-Elektromobile, die ebenfalls als „E-Scooter“ bezeichnet werden und häufig von mobilitätseingeschränkten Personen genutzt werden. Deren Akkus erfüllen die höheren Sicherheitsanforderungen.